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   OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06   

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https://dejure.org/2007,3781
OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06 (https://dejure.org/2007,3781)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2007 - 8 U 271/06 (https://dejure.org/2007,3781)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 8 U 271/06 (https://dejure.org/2007,3781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Ansprüche für die Vergangenheit bei verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Ziff. 3 S. 2 AUZ; § 307 BGB; § 6 Abs. 3 VVG; § 75 Abs. 2 VVG; § 1 Nr. 1 u. 4 AVB; § 8 AVB; § 1 Abs. 3 BUZ
    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung zur Restschuldversicherung (AUZ) als Ausschlussfrist oder Obliegenheit; Verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Leistungsfreiheit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung zur Restschuldversicherung (AUZ) als Ausschlussfrist oder Obliegenheit; Verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Leistungsfreiheit des ...

  • Judicialis

    AUZ § 4; ; BGB § 307

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BGB § 307
    Klausel über Ausschlussfrist bei verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit ist wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUZ § 4; BGB § 307
    Rechtsfolgen der verspäteten Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung zur Restschuldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anzeige des Versicherungsfalls ist Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520 (Ls.)
  • VersR 2007, 1641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Eine Ausschlussfrist hat den Anspruchsverlust bis zum Tag der Anzeige des Versicherungsfalles zur Folge, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann darlegen, dass ihn an der Versäumung kein Verschulden trifft (BGH VersR 1995, 82 zu der ähnlichen Regelung in § 1 Abs. 3 BUZ).

    So hat der BGH die vergleichbare Regelung in § 1 Abs. 3 S. 2 BUZ als Ausschlussfrist angesehen (VersR 1995, 82; so auch OLG Hamm r+s 2001, 521; VersR 1995, 1038; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 BUZ Rdnr. 11).

    Die Vorschrift dient dazu, den Versicherer davor zu schützen, dass er für möglicherweise lange vor Anzeige entstandene Ansprüche einstehen muss, die ihm bis zu Anzeige unbekannt waren und für die deshalb auch keine Rückstellungen gebildet wurden (BGH VersR 1995, 82 zu § 1 Abs. 3 BUZ, und VersR 1982, 567 zur Ausschlussfrist nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 AKB a. F.).

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Insbesondere ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen nicht der Kausalitätsgegenbeweis des § 6 Abs. 3 S. 2 VVG eröffnet (BGH VersR 1982, 567; OLG Karlsruhe, a. a. O.).

    Die Vorschrift dient dazu, den Versicherer davor zu schützen, dass er für möglicherweise lange vor Anzeige entstandene Ansprüche einstehen muss, die ihm bis zu Anzeige unbekannt waren und für die deshalb auch keine Rückstellungen gebildet wurden (BGH VersR 1995, 82 zu § 1 Abs. 3 BUZ, und VersR 1982, 567 zur Ausschlussfrist nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 AKB a. F.).

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Der Vorsatz wird hierbei zwar gesetzlich vermutet und ist vom Versicherungsnehmer zu widerlegen (BGH VersR 2002, 173; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 121).
  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Regelungsgehalt der Bedingung über die

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Insoweit handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 74 ff VVG (OLG Karlsruhe VersR 2006, 637).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Trotz Verspätung fehlt es nämlich an einer Verfahrensverzögerung, wenn das Gericht die Verzögerung durch eigene zumutbare prozessleitende Maßnahmen verhindern kann (BGH NJW 1991, 1181; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 296 Rdnr. 14 a).
  • OLG Hamm, 06.11.1996 - 20 U 28/96

    Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • OLG Hamm, 05.05.2000 - 20 U 246/99

    Rechtsfolgen der Versäumung der Drei-Monats-Frist

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    So hat der BGH die vergleichbare Regelung in § 1 Abs. 3 S. 2 BUZ als Ausschlussfrist angesehen (VersR 1995, 82; so auch OLG Hamm r+s 2001, 521; VersR 1995, 1038; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 BUZ Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 179/98

    Obliegenheitspflichtverletzung des Mieters in der Haftpflichtversicherung bei

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 20 U 105/94

    Verspätete Anspruchsanmeldung

  • LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14

    Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät

    Das Amtsgericht hat - unter Berufung auf die von der Antragsgegnerin vorgelegte Entscheidung des OLG Celle (VersR 2007, 1641), die sich mit einer ähnlich formulierten, allerdings noch den Anforderungen des VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung entsprechenden Bestimmung befasst hat - diese Klausel als "Ausschlussfrist" gewertet, deren Missachtung einen Anspruch auf Versicherungsleistungen für die Vergangenheit ausschließe.

    Dass Sinn und Zweck der Anzeigepflicht eine strengere Sanktion des säumigen Versicherten gebieten mögen (so OLG Celle, VersR 2007, 1641), ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ebenso wie etwaige dahin gehende Vorstellungen der Antragsgegnerin als Verfasserin dieser Bedingungen, nachdem dieses Ziel im Bedingungswortlaut keinen Anhalt gefunden hat und damit für den Versicherten nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208; zuletzt Urt. v. 26. März 2014 - IV ZR 422/12, WM 2014, 851).

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Dennoch bleibt bei Versicherungen für fremde Rechnung Vertragsgegner des Versicherers und Verfügungsberechtigter über die Forderung der Versicherungsnehmer, mithin die H. Gruppe (vgl. OLG Celle, VersR 2007, 1641).
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